ESG ImmobilienNachhaltige Gebäude nach ESG Kriterien
Wer Immobilien bauen oder in sie investieren möchte, der sollte sich frühzeitig mit den ESG-Kriterien beschäftigen. Warum?

ESG Kriterien bei Immobilien
ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Die Berücksichtigung der ESG-Kriterien sowie der Anforderungen der EU-Taxonomie bei der Konzeption, Planung und Umsetzung gewährleistet den Bau eines möglichst nachhaltigen Gebäudes. Die Einhaltung und Umsetzung der ESG-Kriterien im Planungs- und Ausführungsprozess wirken sich positiv auf die Finanzierung, den Verkauf und die Vermietung der Immobilie aus. Dies führt zu einer Wertsteigerung des Gebäudes. Daher gewinnen die ESG-Kriterien und die EU-Taxonomie für die Immobilienwirtschaft zunehmend an Bedeutung und werden verstärkt in deren Entscheidungsprozesse einbezogen.



ESG Zertifizierung für Immobilien
Der Begriff „ESG-Zertifizierung“ ist in der Immobilienwirtschaft nicht fest definiert. Meist wird darunter eine Zertifizierung von Gebäuden nach einschlägigen Kriterienkatalogen und Gütesiegeln wie z.B. DGNB oder QNG verstanden. Häufig wird auch der Begriff "Green Building Zertifizierung" verwendet. Viele Immobilien-Zertifizierungssysteme konzentrieren sich auf den Neubau und die Sanierung von Gebäuden und weniger auf das Immobilienmanagement im Bestand.
Eine Zertifizierung bestätigt, dass eine Immobilie bestimmte definierte Nachhaltigkeitsstandards und -kriterien erfüllt. Die Gebäudezertifizierung ist ein offizielles Gütesiegel, das den Nachhaltigkeitsgrad einer Immobilie transparent und messbar macht. Sie trägt dazu bei, den Wert von Immobilien zu steigern, Umweltbelastungen zu reduzieren, die Lebensqualität der Nutzer zu verbessern und die Marktposition und Reputation von Eigentümern und Entwicklern zu stärken.
ESG Rating für Immobilien
Ein ESG-Rating für Immobilien ist eine Bewertung, die die ökologische (Environmental), soziale (Social) und Governance-Performance einer Immobilie oder eines Immobilienportfolios misst. Diese Ratings gewinnen zunehmend an Bedeutung, da Investoren, Mieter und andere Stakeholder immer mehr Wert auf nachhaltige und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken legen.
ESG-Ratings werden von spezialisierten Ratingagenturen oder internen Abteilungen großer Immobilienunternehmen durchgeführt. Im Gegensatz zu Zertifizierungen ist es nicht erforderlich, dass eine akkreditierte Zertifizierungsstelle oder Organisation das Rating durchführt.
Auch die Wahl des Bewertungsschemas bzw. des Kriterienkatalogs für das ESG-Rating ist wenig eingeschränkt. Da es noch keine einheitlichen Standards oder gesetzlichen Vorgaben gibt, sind die Ratinggrundlagen prinzipiell frei wählbar. In der Praxis orientieren sich die Ratings jedoch stark an den Zertifizierungssystemen und den Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung.
ESG Rating Systeme für Immobilien
ESG-Ratingsysteme ergänzen oder kombinieren häufig andere Zertifizierungssysteme wie LEED, BREEAM und DGNB, um einen umfassenden und vergleichenden Ansatz zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Immobilienportfolios zu bieten. Einige der bekanntesten und am weitesten verbreiteten Standards und Frameworks sind:
GRESB Global Real Estate Sustainability Benchmark
GRESB ist ein führendes Bewertungssystem, das sich auf die ESG-Performance von Immobilien und Infrastruktur konzentriert. GRESB bewertet Immobilienportfolios anhand detaillierter Kriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und erstellt jährliche Benchmark-Berichte.
DNV GL Real Estate ESG-Assessment
Dieses Assessment bietet eine umfassende Bewertung der ESG-Performance von Immobilienunternehmen und -portfolios. DNV GL verwendet einen strukturierten Rahmen zur Bewertung der ESG-Kriterien und bietet detaillierte Einblicke und Berichte zur Nachhaltigkeit des Immobilien-Portfolios.
EU TaxonomyFor Sustainable Activities
Diese EU-Verordnung legt Kriterien fest, nach denen wirtschaftliche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Für den Immobiliensektor definiert die Taxonomie spezifische Anforderungen, die Immobilienprojekte erfüllen müssen, um als nachhaltig eingestuft zu werden.
ISO 14001
Diese internationale Norm legt Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest und kann auch auf Immobilien angewendet werden, um die Umweltleistung zu verbessern und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
ECOREEuropean Carbon Risk Real Estate Monitor
ECORE ist ein ESG-Rating-System speziell für den Immobiliensektor. Es wurde entwickelt, um die Klimarisiken und die Nachhaltigkeitsleistung von Immobilienportfolios zu bewerten. ECORE legt dabei besonderen Fokus auf die Messung und Reduzierung des CO2-Fußabdrucks von Immobilien.
Pre-Check Immobilien Nachhaltig Gestalten
P•ING ist ein von SBC.sim in Kooperation mit der Hochschule Mainz entwickeltes Rating zur frühzeitigen Bewertung von Immobilien hinsichtlich ihrer ESG-Performance. Projektbegleitend kann P•ING als Leitfaden und permanentes Steuerungselement im Planungsprozess eingesetzt werden, um die gesetzten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
ESG Report für Immobilien
Ein ESG-Report ist ein Bericht, der die Praktiken und Leistungen eines Unternehmens, einer Organisation oder eines Immobilienportfolios in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) detailliert darstellt. Er dient dazu, Transparenz über die Nachhaltigkeitsstrategie und -leistung zu schaffen und die Stakeholder über Fortschritte und Herausforderungen in den drei ESG-Bereichen zu informieren.
Der ESG-Report wird in der Regel von einem interdisziplinären Team innerhalb des Unternehmens erstellt, das sich aus Mitgliedern des Nachhaltigkeits- oder ESG-Teams, der Finanz- und Rechtsabteilung, des Facility Managements, der Personalabteilung sowie gegebenenfalls externen Beratern und Auditoren zusammensetzt. Der ESG-Report stützt sich dabei auch auf Informationen aus ESG-Ratings und Zertifizierungen, sofern vorhanden.
Für Immobilien gibt es keine direkte gesetzliche Verpflichtung zur ESG-Berichterstattung. Allerdings verlangt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab 2024 von allen großen und börsennotierten Unternehmen in der EU eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für große institutionelle Investoren oder Immobiliengesellschaften ist ein ESG-Reporting für Immobilien daher bereits heute verpflichtend. Laut CSRD muss der ESG-Report Informationen zu energieeffizienten Gebäuden, nachhaltigen Baustandards, CO2-Emissionen, Ressourceneffizienz, sozialen Auswirkungen von Immobilienprojekten und Governance-Strukturen enthalten.
Die Europäische Union treibt das Thema ESG durch die Taxonomie-Verordnung stark voran. Ab 2026 sind auch kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen zur ESG-Berichterstattung verpflichtet. ESG-Kriterien werden daher in Zukunft eine noch wichtigere Rolle bei erfolgreichen Immobilienprojekten spielen.

Hintergrund: EU Taxonomie und CSRD
Ende 2019 wurde der European Green Deal von der Europäischen Kommission vorgestellt mit dem Ziel die EU bis 2050 klima¬neutral zu machen. Der European Green Deal umfasst verschiedene Bausteine, wie etwa die EU-Taxonomie und CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive).
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem für Unternehmen, in dem festgelegt ist, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden. Als taxonomiekonform gelten Unternehmen, die einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung eines der sechs Umweltziele leisten und gegen keines der anderen Ziele verstoßen sowie Mindeststandards, etwa bei Menschenrechten und Arbeitsbedingungen, einhalten.
Umweltziele der EU Taxonomie:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
- Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung von Verschmutzung
- Schutz von Ökosystemen und Biodiversität
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist der an die EU Taxonomie anknüpfende Berichtsstandard. Die CSRD hebt die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung. Die CSRD ist seit dem 5. Januar 2023 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften offiziell bis zum 5. Juli 2024 umsetzen, 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie.
Die CSRD erweitert die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die bereits seit 2014 für bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU gilt. Ihr Ziel ist es, Stakeholdern zu ermöglichen, den Beitrag von Unternehmen zur Nachhaltigkeit besser zu bewerten.
Die Berichterstattungspflicht gemäß der CSRD bedeutet in der Praxis die Erstellung eines ESG-Reports. Die Berichtsanforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gelten allerdings ab dem 1. Januar 2024 zunächst für eine begrenzte Anzahl von Unternehmen, bevor sie schrittweise erweitert werden.
Ein ESG Report nach CSRD ist verpflichtend für Geschäftsjahre beginnend ab dem
- 1. Januar 2024 für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten,
- 1. Januar 2025 für alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen
- 1. Januar 2026 für kapitalmarktorientierte KMU, sofern sie nicht von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen
- 1. Januar 2028 unter anderem für Unternehmen aus Drittstaaten mit kapitalmarktorientierten KMU oder großen Tochterunternehmen in der EU
Kleinstunternehmen sind von der CSRD ausgenommen.
Fazit: ESG & Immobilien
ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) sind für den Immobiliensektor von entscheidender Bedeutung, da sie die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit von Immobilienprojekten und -portfolios maßgeblich beeinflussen.
Umweltaspekte wie Energieeffizienz und CO2-Reduktion tragen dazu bei, Betriebskosten zu senken und Umweltbelastungen zu minimieren, während soziale Kriterien die Lebensqualität und Zufriedenheit der Gebäudenutzer verbessern. Governance-Praktiken fördern Transparenz, ethisches Verhalten und effektives Risikomanagement und stärken damit das Vertrauen von Investoren und Stakeholdern.
Durch die Integration von ESG-Prinzipien können Immobilienunternehmen nicht nur ihre langfristige Rentabilität sichern, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.
Spätestens seit der Einführung der EU-Taxonomie und der CSRD ist die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in der Immobilienwirtschaft zu einem "Must have" geworden.
NachhaltigkeitSupport bei der ESG Bewertung Ihrer Immobilie
Sie möchten, dass Ihre Immobilie hinsichtlich der ESG Kriterien gut abschneidet & einen aussagekräftigen ESG Report vorweisen? Gerne beraten wir Sie & gehen gemeinsam alle Schritte zu diesem Ziel.